• Allgemeines / Geltungsbereich

    1. Es gilt die jeweils aktuellste Version der AGB.

    2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der bürgisser ag wohnkultur pur, soweit in der Vertragsgrundlage nichts anderes erwähnt ist.

    3. Rangordnung: 1. Text der Auftragsbestätigung 2. Text der freigegebenen Offerte 3. Visierte technische Zeichnungen 4. Nicht visierte technische Zeichnungen.

    4. Mit dem Eingehen eines Vertrags werden keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Vertragsparteien anerkannt.

    Ausführung, Herstellung, Lieferung und Bestelländerungen

    1. Angebote auf Werbeplattformen wie z.Bsp.: Flyer, Homepage, Inserate usw. sind unverbindlich. Für Lieferung und Leistung gilt der zwischen den Vertragsparteien geschlossene schriftliche Vertrag.

    2. Die in den Vertragsdokumenten enthaltenen Abbildungen sowie Angaben zu Massen und Gewichten sind nur ca. und nicht verbindlich.

    3. Beginn der Planung startet erst nach schriftlicher Bestätigung eines vorliegenden Angebotes.

    4. Geht durch die Auftragssumme eine Akontozahlung hervor, werden die Materialbestellungen erst nach Begleichung der Akontorechnung ausgelöst.

    5. Änderungswünsche an den technischen Zeichnungen sind einmalig, solange diese sich im Rahmen des Auftrages befinden, kostenlos. Jede weitere Änderung wird vollumfänglich verrechnet.

    6. Änderungswünsche können zu längeren Lieferfristen führen.

    7. Die bürgisser ag wohnkultur pur ist, sofern nicht anders vereinbart, frei in der Produktewahl, welches das vorliegende Projekt bei gleichbleibender Qualität verbessert.

    8. Sind ausstehende Forderungen aus bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen nicht beglichen, steht es der bürgisser ag wohnkultur pur offen, das Projekt bis auf weiteres zu pausieren.

    9. Lieferfristen auf unsere Produkte beginnen ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Pausierungen durch Zurückhalten der technischen Pläne oder einspielende Konflikte durch weitere Gewerke können nicht von der bürgisser ag wohnkultur pur kompensiert werden.

    10. Der mühelose Zugang zur Baustelle ist durch die Bauherrschaft zu gewährleisten.

    11. Nachträge und Änderungen am Projekt werden erst nach schriftlicher Freigabe ausgeführt.

    12. Die bürgisser ag wohnkultur pur stellt grundsätzlich keine Arbeitsrapporte aus.

    13. Treten während den Montagearbeiten unvorhergesehene Situationen auf, wie z.Bsp.: Asbest, Schimmel oder marode Wände, werden die Arbeiten pausiert und das weitere Vorgehen mit der Kundschaft besprochen. Mehraufwände werden nach effektivem Aufwand mit den entsprechenden Regiestundenansätzen abgerechnet.

    14. Unsere Werke werden besenrein und entstaubt zur Abnahme vorbereitet. Die Endreinigung ist Sache der Bauherrschaft.

    Preis- und Vergütungsangaben

    1. Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. Die Mehrwertsteuer wird vor dem Schlusstotal separat ausgewiesen und zur Schlusssumme addiert.

    2. Preise gelten für den jeweiligen Auftrag mit der angegebenen Menge an dem angegebenen Ausführungsort.

    3. Alle Preise sind für Arbeiten an Wochentagen aufgeführt. Leistungen für Samstag, Sonntag oder an Feiertagen müssen explizit angefragt werden und sind ersichtlich in den Dokumenten aufgeführt.

    Zahlungsbedingungen

    1. Die Zahlungen sind gem. den angegebenen Konditionen zu leisten. Unrechtmässige Abzüge wie Skonto, extra Rabatt oder Abzüge durch Belastungsgebühren bei fremden Banken werden 1:1 und zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr nachbelastet.

    2. Wird die Rechnung durch eine Prüfstelle kontrolliert, verlängert dies die Zahlungsfrist nicht.

    3. Der Besteller hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden alle angelaufenen Aufwände in Form von Stunden und Materialkosten und deren Beschaffung als Schlussrechnung dem Besteller verrechnet.

    4. Wird eine Zusammenarbeit zwischen Besteller und der bürgisser ag wohnkultur pur zunehmend unzumutbar, so kann auch die bürgisser ag wohnkultur pur das Recht vom Vertragsrücktritt Gebrauch machen und mit Auflösung des Vertrags die aufgelaufenen Aufwände von Stunden und Materialkosten und deren Beschaffung als Schlussrechnung verrechnen.

    Eigentumsvorbehalt

    1. Das Werk gilt bis zur vollen Begleichung der Schlussrechnung im Besitz der bürgisser ag wohnkultur pur.

    Übergang von Nutzen und Gefahr

    1. Nutzen und Gefahr sämtlicher gelieferter Bestandteile eines Werks gehen bei Ablieferung auf den Besteller über. Insbesondere Risiko wie Glasbruch jeglicher Art.

    Gewährleistung

    1. Mit der Werksübergabe beginnt die offizielle Garantiezeit gem. SIA 118.

    2. Sollten Werke der bürgisser ag wohnkultur pur nach deren Lieferung z.Bsp. durch Malerarbeiten fertiggestellt werden, so können allfällige Folgeschäden ausgeklammert werden.

    3. Lässt der Besteller während der Garantiezeit durch Dritte Reparatur- oder Umbauarbeiten am Werk durchführen, so erlischt die Garantiefrist.

    4. Farbliche Abweichungen oder strukturelle Differenzen in der Holzoberfläche zeugen die Echtheit des Naturprodukts und sind kein Reklamationsgrund.

    5. Differenzen aus farblicher Herkunft, insbesondere bei neuen zu einem bestehenden Werk hinzugefügten Elementen, sind kein Reklamationsgrund.

    6. Für Kollektionsänderungen seitens der Lieferanten kann die bürgisser ag wohnkultur pur keine Haftung übernehmen.

    7. Für Vorschläge oder Planungsarbeiten, auf die kein Auftrag erfolgte und die ohne Entgelt ausgeführt wurden, lehnen wir jegliche Haftung ab.

    8. Fühlt der Besteller sich im Anschluss der Werksübergabe nicht zufriedengestellt, oder ist der Meinung, nicht das bestellte Werk erhalten zu haben, trotz vorangegangener Auftragsbestätigung oder G.z.A., die vom Besteller visiert wurden, ist es ihm freigestellt, auf eigene Kosten eine Expertise ausführen zu lassen. Dies entbindet den Besteller nicht von der Zahlungspflicht.

    Gerichtsstand

    1. Der Gerichtsstand ist der Sitz der bürgisser ag wohnkultur pur in Oensingen.

    2. Die bürgisser ag wohnkultur pur untersteht dem schweizerischen Gesetz.

    3. Die bürgisser ag wohnkultur pur erlaubt sich, zu jedem Zeitpunkt die vorliegende AGB anzupassen oder zu erweitern.